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   BFH, 24.08.1954 - I 27/54 U   

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https://dejure.org/1954,666
BFH, 24.08.1954 - I 27/54 U (https://dejure.org/1954,666)
BFH, Entscheidung vom 24.08.1954 - I 27/54 U (https://dejure.org/1954,666)
BFH, Entscheidung vom 24. August 1954 - I 27/54 U (https://dejure.org/1954,666)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unternehmerwechsel bei Aufnahme des Sohnes in das väterliche Unternehmen unter unentgeltlicher Überlassung eines Teiles seines Kapitalkontos - Unentgeltliche Überlassung eines Teil des Kapitalkontos als vorweggenommene Erbfolge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 59, 292
  • BStBl III 1954, 323
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 06.05.1952 - I 17/52 U

    Realteilung des Vermögens einer OHG unter die bisherigen Gesellschafter -

    Auszug aus BFH, 24.08.1954 - I 27/54 U
    Der erkennende Senat hat für die Gewährung der Bewegungsfreiheit nach § 7a des Einkommensteuergesetzes 1949 bei unentgeltlicher Teilbetriebsübertragung im Sinne von § 5 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) die Unternehmer- und Unternehmensgleichheit auf § 5 Abs. 1 EStDV gestützt (Urteil des Bundesfinanzhofs I 17/52 U vom 6. Mai 1952, Slg.Bd. 56 S. 473, Bundessteuerblatt - BStBl. - 1952 III S. 183).
  • BFH, 24.10.1951 - IV 233/51 U

    Unentgeltliche Übertragung eines Betriebes oder eines Teilbetriebes unter

    Auszug aus BFH, 24.08.1954 - I 27/54 U
    In der Aufnahme des Sohnes liegt eine vorweggenommene Erbfolge, die an den Grundlagen des Betriebes nicht rührt, so daß in der Aufteilung des Kapitals weder eine Entnahme (des Schenkers), noch eine Wiedereinlage (durch den Beschenkten) gesehen werden kann (Urteil des Bundesfinanzhofs IV 233/51 U vom 24. Oktober 1951, Slg. Bd. 56 S. 10, BStBl. 1952 III S. 5).
  • BFH, 19.12.1957 - IV 666/55 U

    Anrechnung von Gewerbeverlusten bei Unternehmenswechsel

    Auch der I. Senat des Bundesfinanzhofs (Urteil I 37/54 U vom 21. Juni 1954, a.a.O., und Urteil I 27/54 U vom 24. August 1954, Slg. Bd. 59 S. 292, BStBl 1954 III S. 323) hat in einem Falle, in dem der Vater seinen Sohn unter unentgeltlicher Überlassung eines Teils seines Kapitalkontos in sein Einzelunternehmen aufgenommen hat und das Unternehmen von beiden als Gesellschaft des bürgerlichen Rechts fortgeführt wurde, keinen Unternehmerwechsel im Sinne des § 10a GewStG angenommen, so daß der Vater die auf dem Gewerbebetrieb lastenden Fehlbeträge der drei vorangegangenen Erhebungszeiträume zum Ausgleich bringen konnte.
  • BFH, 23.07.1958 - I 139/57 U

    Anrechenbarkeit eines Gewerbeverlustes bei Wechsel des Unternehmensträgers

    Der Senat hat in den Entscheidungen I 37/54 U und I 27/54 U vom 24. August 1954 (BStBl 1954 III S. 323, Slg. Bd. 59 S. 292) bei der Aufnahme des Sohnes in den Betrieb des Vaters im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge keinen Unternehmerwechsel im Sinne des § 10a GewStG angenommen.
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